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   KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18   

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https://dejure.org/2018,58217
KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18 (https://dejure.org/2018,58217)
KG, Entscheidung vom 31.07.2018 - 27 U 58/18 (https://dejure.org/2018,58217)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 27 U 58/18 (https://dejure.org/2018,58217)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlender Vortrag: Nachlässig ist bereits einfache Fahrlässigkeit!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Dabei ist der zunächst unterbliebene Vortrag so vollständig nachzuholen, dass er nunmehr schlüssig ist (BGH Beschluss vom 11.2.2003 - XI ZR 153/02 -, Leitsatz zu 1.).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 82/90

    Wirksamen Bestimmung der Klageerwiderungsfrist

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Das von den Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.5.1991 zu III ZR 82/90 betrifft Hinweise in einem von der J### H### vor knapp 30 Jahren bereitgestellten Vordruck.
  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Dazu würde u.a. die Darlegung gehören, welche Schritte unverzüglich eingeleitet worden sind, um eine fristgerechte Stellungnahme sicherzustellen (OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 U 750/17, Rn.1; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2017 - 5 U 427/17 -, Rn. 41).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen würden ohnehin nicht genügen (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07

    Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Das OLG Rostock hat in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • OLG Dresden, 31.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Dazu würde u.a. die Darlegung gehören, welche Schritte unverzüglich eingeleitet worden sind, um eine fristgerechte Stellungnahme sicherzustellen (OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 U 750/17, Rn.1; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2017 - 5 U 427/17 -, Rn. 41).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 265/93

    Begriff der Entwendung; Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrags

    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Sachvortrag dann schlüssig und damit erheblich, wenn er Tatsachen beinhaltet, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1995, 724 f. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
    Auszug aus KG, 31.07.2018 - 27 U 58/18
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
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